Bei der Reparatur in einer Vertragsgebundenen Werkstatt, erhalten Sie die tatsächlichen Reparaturkosten brutto erstattet.
Sie erhalten den tatsächlichen Nutzungsausfall für die komplette Reparaturzeit oder Sie erhalten von einer Autovermietung ein Unfallersatzfahrzeug der gleichen Güte, der Ihnen voll von der Versicherung erstattet wird.
Die Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € können Sie direkt von der Versicherung einfordern. Sie haben den vollen Anspruch auf Minderwert den Sie sich auszahlen lassen können.
Hinzu kommen weiter Nachweisbare Ihnen entstandene Kosten (An-Abmeldung) die mit dem Unfallschaden im direktem Bezug stehen.
Ohne eine Rechnung oder Reparaturbestätigung einer Fachwerkstatt, bekommen Sie bei einem erneuten Schaden am Fahrzeug nur geringe bzw. keine Kosten von der Gegnerischen Versicherung erstattet.